Die Südböhmische Philharmonie ist eine verpflichtete Einrichtung gemäß § 3 des Gesetzes und gewährleistet die Barrierefreiheit ihrer Website.
Die Südböhmische Philharmonie verpflichtet sich, ihre Website gemäß der EU-Richtlinie Nr. 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie dem Gesetz Nr. 99/2019 Sb. über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Südböhmischen Philharmonie, d. h. für die folgenden:
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2048 der Kommission vom 20. Dezember 2018 über eine harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen werden diese Internetseiten unter Berücksichtigung der folgenden Normen erstellt:
Darüber hinaus entspricht diese Website den Vorschriften zur Barrierefreiheit gemäß der Verordnung Nr. 64/2008 Sb. über die Barrierefreiheit.
Diese Website entspricht den Anforderungen an die Barrierefreiheit, die in der einschlägigen Richtlinie, im Gesetz und in den entsprechenden internationalen Normen festgelegt sind, mit Ausnahme der unten aufgeführten Inhalte.
Sollten auf der Website Informationen enthalten sein, die nicht zugänglich sind oder nicht zugänglich gemacht werden können, stellt die Südböhmische Philharmonie gemäß § 4 Abs. 7 des Gesetzes eine alternative Möglichkeit zum Abruf dieser Informationen bereit.
Es ist möglich, den Verantwortlichen für den Inhalt der jeweiligen Website zu kontaktieren, indem man sich an die auf der jeweiligen Seite angegebene Person wendet oder sich an die Administratoren wendet, die dem Nutzer mitteilen, wer der Verantwortliche für den Inhalt ist. Der Verantwortliche für den Inhalt wird sich bemühen, dem Nutzer die entsprechenden Informationen in einer für ihn geeigneten Form zu übermitteln, sofern dies möglich ist.
Gemäß § 9 des Gesetzes kann jeder gegenüber der verpflichteten Stelle einen Antrag auf Abhilfe stellen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass die von der verpflichteten Stelle verwaltete Website oder mobile Anwendung die Anforderungen gemäß § 4 bis 6 nicht erfüllt oder dass der Grund gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b) oder § 8 Abs. 3 Buchstabe c) unbegründet ist. Die Bestimmungen des Petitionsgesetzes, die die Einreichung und Bearbeitung von Petitionen regeln, gelten entsprechend für die Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden.
Jeder kann sich mit einem Anliegen an die Südböhmische Philharmonie wenden, und zwar über die auf der Seite „Kontakt“ angegebenen Kontaktdaten, oder sich an die unten aufgeführten Administratoren der Website wenden.
Gemäß § 10 Buchstabe a und § 11 des Gesetzes überprüft das Innenministerium, ob die verpflichtete Stelle die Barrierefreiheitsvorschriften einhält. Jeder kann sich daher auch an das Innenministerium wenden. Zuständig für diesen Bereich ist die Abteilung für E-Government des Innenministeriums.
Diese Website wird von Ready2Experience s.r.o. betrieben. Um den Administrator zu kontaktieren, können Sie die E-Mail-Adresse servis@r2e.cz verwenden.
